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Steuerberatung in Spanien, wie sie sein sollte.
Proaktiv. Strategisch. Auf deutschem Beratungsniveau. Für Unternehmer, Auswanderer und Immobilieneigentümer in Spanien.
Ob Sie ein Unternehmen in Spanien führen, den Wegzug aus Deutschland planen oder eine Immobilie an der Costa del Sol besitzen: JP Tax verbindet deutsche Beratungsqualität mit spanischer Rechtspraxis. Stammhaus in Hamburg und Pinneberg, eigenes Team in Marbella. Eine Verantwortung, zwei Länder.
Ein Mann im Anzug sitzt lächelnd an einem Schreibtisch vor einem Computer in einem hellen Büro.
60
Mitarbeiter im Verbund
3
Standorte Hamburg, Pinneberg, Marbella
15+
Jahre Erfahrung im Stammhaus
Eigenes Team
vor Ort in Spanien
Mann in Anzug und Krawatte hält ein offenes weißes Notizbuch mit dem Logo "JP" und schreibt mit einem Stift.
Wer in Spanien aktiv ist, kennt die Lücke.
Die steuerlichen Pflichten in Deutschland enden nicht automatisch mit dem Umzug. Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 AStG erfasst die unrealisierten Wertzuwächse an wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Seit der Reform durch das JStG 2022 gilt für den Wegzug nach Spanien eine Ratenzahlung der Wegzugsteuer über sieben Jahre gegen Sicherheitsleistung. Die früher für EU- und EWR-Fälle vorgesehene zinslose Stundung ist entfallen. Hinzu kommen die Meldepflicht für Auslandsvermögen in Spanien (Modelo 720, Ley 7/2012), die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens DE-ES und eine Reihe weiterer Pflichten in beiden Ländern. Wer das nicht vor dem Umzug strukturiert, zahlt nach.
Was passiert, wenn Sie die Wegzugsbesteuerung ignorieren?
Im schlimmsten Fall eine sechsstellige Steuernachforderung.
Ein typischer Fall aus unserer Praxis: Ein Unternehmer mit GmbH-Beteiligung plante den Umzug nach Marbella, ohne die Wegzugsbesteuerung einzukalkulieren. Die potenzielle Steuerlast lag im sechsstelligen Bereich. Durch frühzeitige Strukturierung sechs Monate vor dem Umzug, kombiniert mit Familienholding und Anwendung der Sieben-Jahres-Ratenzahlung, konnten wir die effektive Belastung erheblich senken. Die Wegzugsbesteuerung betrifft wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Paragraf 6 AStG. Welche Gestaltungsoptionen heute noch offenstehen, hängt vom Einzelfall ab.
Mann im Anzug sitzt im Sessel, hält ein Telefon und spricht mit einer Frau, Fenster im Hintergrund.
Mann in blauem Anzug präsentiert eine Folie mit der Überschrift "Was ist neu? 2022" auf einem großen Bildschirm.
Genau hier setzt JP Tax an.
Wir sind keine Allround-Kanzlei, die nebenbei auch Spanien abdeckt. Unser gesamtes Leistungsspektrum ist auf den steuerlichen Korridor zwischen Spanien und Deutschland ausgerichtet. Als deutsche Steuerkanzlei an der Costa del Sol kennen wir die Stolpersteine auf beiden Seiten – und wissen, wie man sie umgeht. Das macht uns zum verlässlichen Partner für alle, die in beiden Ländern steuerlich sauber aufgestellt sein wollen.
Klingt komplex? Ist es auch. Spanische Bürokratie trifft deutsche Bürokratie — ein Doppel, das selbst uns manchmal ins Schwitzen bringt. Aber genau dafür sind wir da.
Wussten Sie schon?
In Spanien müssen steuerlich Ansässige ihr weltweites Vermögen im Modelo 720 melden (gemäß Ley 7/2012), wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Versäumnisse können empfindliche Bußgelder nach sichziehen.
Das Beckham-Regime (Régimen Especial de Impatriados, Paragraf 93 IRPF) erlaubt qualifizierten Neuzuzueglern eine pauschale Besteuerung mit 24 Prozent auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro für sechs Jahre. Voraussetzungen sind unter anderem keine spanische Steueransaessigkeit in den letzten fünf Jahren und ein Wechsel aufgrund einer qualifizierten Taetigkeit. Auslandseinkünfte bleiben grundsätzlich steuerfrei in Spanien, ebenso entfällt die Vermögensteuer und die Modelo-720-Pflicht. Die deutsche Wegzugsteuer wird durch das Regime nicht vermieden.
Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (DBA DE-ES, Art. 13) können Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Belegenheitsstaat besteuert werden – also in dem Land, in dem die Immobilie liegt.
Spanien erhebt nach Ley 19/1991 grundsätzlich eine jährliche Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ab rund 700.000 Euro Nettovermögen. Andalusien gewährt aktuell eine Bonificación von 100 Prozent. Faktisch zahlen Mandanten in Andalusien keine Vermögensteuer. Beachten Sie aber die seit 2023 geltende Solidaritätssteuer (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas) ab drei Millionen Euro Nettovermögen. Diese kann durch regionale Bonificaciones nicht vermieden werden. Genau hier setzt unsere Beratung an.
Was uns von anderen unterscheidet
Deutschsprachige Betreuung vor Ort
Steuerrecht ist selbst in der eigenen Sprache anspruchsvoll. Wirklich. In einer Fremdsprache wird es zur echten Herausforderung, bei der Missverständnisse schnell teuer werden können (und wir reden hier nicht von Kleingeld). Bei JP Tax kommunizieren Sie auf Deutsch und erhalten Beratung, die Sie wirklich verstehen. Jede steuerliche Entscheidung wird transparent erklärt. Jeder Behördenbrief wird Ihnen auf Deutsch zusammengefasst. Jeder Schritt wird nachvollziehbar dokumentiert. Sie wissen zu jeder Zeit, wo Sie stehen und warum wir eine bestimmte Empfehlung aussprechen. Klarheit schafft Vertrauen.

Die meisten Gestorías in Spanien sind für deutsche Mandanten nicht geeignet, nicht weil sie schlecht arbeiten, sondern weil sie das deutsche Steuersystem nicht kennen. Themen wie die Wegzugsbesteuerung, das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien oder die deutsche Erbschaftsteuer auf spanisches Vermögen können dort nicht beraten werden. Das ist der entscheidende Unterschied.
Ein Mann im Anzug sitzt am Tisch und blättert in Dokumenten, während eine Frau ihm zuhört.
Zwei Männer in Anzügen sitzen sich in Sesseln gegenüber und unterhalten sich.
Spezialisierung auf Spanien
und Deutschland
Unser Fokus liegt ausschließlich auf steuerlichen und unternehmerischen Sachverhalten zwischen Spanien und Deutschland. Punkt. Wir machen nicht alles für jeden, sondern eine Sache richtig. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, die relevanten Regelungen beider Länder sicher anzuwenden. Wir kennen das spanische IRPF-System genauso wie die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Wir wissen, wie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA DE-ES) in der Praxis angewendet wird und wo es Gestaltungsspielräume gibt. Und wir verstehen, welche Fehler andere machen, weil wir täglich genau diese Fälle bearbeiten. Unsere Steuerberater sind Mitglieder der deutschen Steuerberaterkammer und verfügen über die Qualifikation, sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend zu beraten. Das ist keine Selbstverständlichkeit in Spanien.
Persönliche Ansprechpartner statt anonymer Bearbeitung
Bei uns arbeiten Sie nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, die sich bei jedem Kontakt neu einlesen müssen. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Situation kennen, Ihre Ziele verstehen und langfristig an Ihrer Seite stehen. Das bedeutet in der Praxis: schnellere Abstimmungen, weniger Rückfragen, keine doppelten Erklärungen. Wenn Sie anrufen, weiß die Person am anderen Ende bereits, worum es bei Ihnen geht. Diese Kontinuität spart Zeit und schafft Vertrauen, das sich über die Jahre aufbaut.
Mann im Anzug lehnt an einer Küchentheke mit Kaffeebecher; im Hintergrund ein grünes Sofa und ein Esstisch.
Zwei Männer in Anzügen sitzen in Sesseln und unterhalten sich.
Netzwerk aus Anwälten, Notaren
und Spezialisten
Steuerliche Fragen stehen selten isoliert. Ein Immobilienkauf berührt Steuerrecht, Zivilrecht und Grundbuchrecht gleichzeitig. Eine Firmengründung erfordert neben dem Steuerberater auch einen Notar und manchmal einen Anwalt. Eine Auswanderung wirft Fragen zum Aufenthaltsrecht auf. Deshalb arbeiten wir eng mit spanischen und deutschen Anwälten, Notaren und weiteren Spezialisten zusammen. Wir koordinieren alle relevanten Experten, damit Sie einen zentralen Ansprechpartner haben und nicht selbst zwischen verschiedenen Beratern in zwei Ländern vermitteln müssen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld — denn abgestimmte Beratung verhindert doppelte Arbeit und widersprüchliche Empfehlungen. Wer schon mal zwischen drei Beratern in zwei Ländern telefoniert hat, weiß genau, wovon wir sprechen.
Ganzheitlicher Ansatz
Wir betrachten nicht nur einzelne Steuererklärungen, sondern Ihre gesamte Situation. Wohnsitz, Unternehmensstruktur, Vermögensverhältnisse, Familienstand, Zukunftspläne: Alles fließt in unsere Analyse ein. Daraus entwickeln wir eine Strategie, die steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich stimmig ist. Kein Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen, sondern ein durchdachter Plan, der heute funktioniert und auch in fünf Jahren noch trägt. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, passen wir die Strategie an. Kein Behördendeutsch. Keine versteckten Kosten. Keine bösen Überraschungen.
Ein lächelnder Geschäftsmann im Anzug sitzt in einem bequemen Sessel, Blick nach rechts, vor einem Fenster mit Jalousien.
Unsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung Spanien
Dazu gehört die Abgabe des Modelo 720, die jährliche Meldung von Auslandsvermögen in Spanien. Die Schwellenwerte liegen jeweils bei 50.000 Euro pro Kategorie: Konten und Depots im Ausland, Wertpapiere und Beteiligungen im Ausland, Immobilien im Ausland. Seit dem EuGH-Urteil C-788/19 vom 27. Januar 2022 sind die früher drakonischen Strafen entfallen. Die Meldepflicht selbst besteht weiter, Frist ist der 31. März des Folgejahres.
Auswandern nach Spanien
Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 AStG erfasst beim Wegzug ins Ausland die unrealisierten Wertzuwächse an wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, auch wenn die Anteile nicht verkauft wurden. Eine wesentliche Beteiligung im Sinne des Paragraf 17 EStG liegt in der Regel vor, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Seit der Reform durch das JStG 2022 ist die frühere zinslose Stundung für EU- und EWR-Fälle entfallen. Heute gilt eine Ratenzahlung über sieben Jahre gegen Sicherheitsleistung. Für Auswanderer nach Spanien ist sie einer der teuersten Stolpersteine, wenn nicht rechtzeitig strukturiert wird.
Firmengründung in Spanien
Von der Beantragung der Firmenbezeichnung (Denominación Social) über die Vorbereitung der Gründungsunterlagen bis zum begleiteten Notartermin in Marbella. Wir unterstützen bei der Strukturierung, beraten zu Holding-Lösungen und übernehmen die laufende Betreuung nach der Gründung. Der gesamte Prozess wird auf Deutsch begleitet und erklärt.

Eine vollständige Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) in Spanien kostet bei uns ab 2.000 Euro. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 3.000 Euro nach der Ley de Sociedades de Capital. Seit dem Crea y Crece-Gesetz (Ley 18/2022) ist alternativ die Gründung einer S.L. mit reduziertem Kapital ab einem Euro möglich. In diesem Fall besteht die Pflicht, jährlich 20 Prozent des Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Mindestkapital von 3.000 Euro erreicht ist. Wir beraten, welche Variante für Ihre Situation passt.
Immobilien und Steuern in Spanien
Steuerliche und rechtliche Begleitung beim Immobilienerwerb. Prüfung der Kaufstruktur, Beratung zur Besteuerung von Mieteinnahmen, Klärung von Non-Resident-Steuerpflichten und juristische Prüfung der Immobilie gemeinsam mit unserem Anwaltsnetzwerk. Damit Ihr Immobilienkauf nicht nur emotional, sondern auch steuerlich eine gute Entscheidung ist. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (DBA DE-ES, Art. 13) können Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Belegenheitsstaat besteuert werden – also in dem Land, in dem die Immobilie liegt. Wer das beim Kauf nicht berücksichtigt, zahlt im Verkaufsfall unter Umständen in beiden Ländern. Wir stellen sicher, dass Ihre Kaufstruktur von Anfang an steuerlich optimiert ist.
Steuerstrategie und Consulting
Individuelle Steuerplanung für Mandanten mit komplexen Strukturen. Strukturberatung für Vermögen und Unternehmen über Ländergrenzen hinweg, Planung bei Wohnsitzwechsel und internationale Steueroptimierung. Wir arbeiten dabei eng mit Ihren bestehenden Beratern in Deutschland zusammen, um eine abgestimmte Strategie sicherzustellen. Ob Holding-Struktur, Betriebsaufspaltung oder die Frage, ob Einkünfte als Dividende oder Geschäftsführergehalt ausgeschüttet werden sollten – wir denken in Szenarien und rechnen durch, welche Variante für Sie die günstigste ist. Nicht theoretisch, sondern mit konkreten Zahlen.
Gestoría vs. Steuerberater:
Was ist der Unterschied?
Eine Gestoría ist ein spanisches Verwaltungsbüro, das behördliche Formalitäten abwickelt – von der NIE-Beantragung bis zur Einreichung einfacher Steuererklärungen. Eine Gestoría ist jedoch kein Steuerberater im deutschen Sinne. Die Bezeichnung Gestor/a ist in Spanien nicht mit der Qualifikation eines deutschen Steuerberaters vergleichbar, der ein Staatsexamen ablegen und bei der Steuerberaterkammer zugelassen sein muss. Der entscheidende Unterschied für Deutsche in Spanien: Eine Gestoría kennt in der Regel das deutsche Steuerrecht nicht. Fragen zur Wegzugsbesteuerung, zum Doppelbesteuerungsabkommen oder zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht können dort nicht beantwortet werden. Für rein spanische Verwaltungsangelegenheiten kann eine Gestoría durchaus hilfreich sein. Für die steuerliche Gesamtplanung zwischen Deutschland und Spanien brauchen Sie jedoch einen Steuerberater, der in beiden Rechtssystemen zu Hause ist. Wann reicht eine Gestoría? Wenn Sie bereits in Spanien ansässig sind, keine deutschen Steuerpflichten mehr haben und nur einfache spanische Steuererklärungen einreichen müssen. Wann brauchen Sie einen Steuerberater wie JP Tax? Sobald grenzüberschreitende Sachverhalte ins Spiel kommen – also bei Wegzug aus Deutschland, Einkünften in beiden Ländern, Firmenbeteiligungen, Immobilienbesitz in Deutschland oder komplexen Vermögensstrukturen.
Lächelnder Mann im Anzug mit Krawatte und Laptop am Tisch sitzend.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
1
Erstgespräch
Im persönlichen Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und verschaffen uns einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Lage und Ihre Ziele in Spanien. Das Gespräch dauert 60 Minuten und kann persönlich in Marbella, in Hamburg oder per Videokonferenz stattfinden. Am Ende wissen beide Seiten, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Die Erstberatung kostet 100 Euro – transparent, ohne Folgeverpflichtung.
2
Analyse
Auf Basis des Erstgesprächs analysieren wir Ihre steuerliche, rechtliche und unternehmerische Situation im Detail. Wir identifizieren konkreten Handlungsbedarf, potenzielle Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Analyse bildet das Fundament für alle weiteren Schritte und stellt sicher, dass nichts übersehen wird. Dabei prüfen wir systematisch: bestehende Steuerpflichten in Deutschland, zukünftige Pflichten in Spanien, Anwendbarkeit des DBA, eventuelle Wegzugsbesteuerung und Meldepflichten auf beiden Seiten.
3
Strategie
Wir entwickeln einen konkreten Plan: Welche Schritte sind notwendig? In welcher Reihenfolge? Welche steuerlichen Vorteile lassen sich nutzen? Welche Risiken müssen vermieden werden? Sie erhalten eine verständliche Empfehlung, auf deren Grundlage Sie fundiert entscheiden können. Keine Fachsprache ohne Erklärung. Keine versteckten Kosten. Bis hierhin klingt das nach viel Papier? Stimmt. Ab jetzt wird es praktisch.
4
Umsetzung
Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen um. Dazu gehören Steuererklärungen, Behördengänge, Gründungsformalitäten, Vertragsabstimmungen oder die Koordination mit Anwälten und Notaren. Sie werden über jeden Fortschritt informiert und müssen sich um die operative Abwicklung nicht selbst kümmern. Wir arbeiten, Sie leben.
5
Laufende Betreuung
Nach der Umsetzung lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten Sie dauerhaft: mit regelmäßigen Auswertungen, proaktiven Hinweisen auf steuerliche Änderungen in Spanien und Deutschland und einer Ansprechbarkeit, auf die Sie sich verlassen können. Steuerrecht verändert sich ständig – in Spanien wie in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind. Genau das zählt. Das ist der Unterschied zwischen einer einmaligen Dienstleistung und einer echten Partnerschaft.
Das Team hinter JP Tax.
Hinter JP Tax steht ein Team aus deutschen und spanischen Fachleuten. In Hamburg und Pinneberg führen wir das Stammhaus mit rund 60 Mitarbeitern. In Marbella arbeitet unser lokales Team aus Steuerberatung, Recht und Projektkoordination. Beide Standorte arbeiten zusammen, ohne externe Übergaben.
Eine Hand in einem Anzug schreibt mit einem Füllfederhalter auf einen Notizblock, daneben liegt ein weißes Notizbuch.
Ein Mann im Anzug steht an einem Empfangstresen mit einem Tablet und schaut nach rechts.
+1500 Mandanten
Seit über 15 Jahren
Ein Mann in Anzug und Hemd hält ein weißes Notizbuch mit einem goldenen "JP"-Logo und einen schwarzen Stift.
60 Experten
Engagierte Fachleute unterstützen Ihr Wachstum
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist JP Tax die richtige Kanzlei?
Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich nach Spanien auswandere?
Was ist die Wegzugsbesteuerung und bin ich davon betroffen?
In welchen Sprachen kann ich beraten werden?
Wie läuft die Erstberatung ab?
Was kostet die Zusammenarbeit mit JP Tax?
Kann JP Tax auch bei Immobilienkäufen in Spanien helfen?
Muss ich persönlich nach Marbella kommen?
Was unterscheidet JP Tax von einer spanischen Gestoría?
Ihr erster Schritt:
Die persönliche Erstberatung
Sie haben Fragen zu Steuern, Firmengründung, Immobilienkauf oder Ihrer Auswanderung nach Spanien? Im persönlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Weg auf. Kein Verkaufsgespräch. Keine Verpflichtung. Nur eine ehrliche Standortbestimmung. 60 Minuten. Persönlich, per Video oder Telefon. 100 Euro. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – ob per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Der erste Schritt ist immer der wichtigste.
Adresse
Calle Azaleas, 51
29660 Marbella, Spanien